
Wichtig zu wissen
Ablauf
Bevor wir mit der Therapie starten können, brauchen Sie eine Verordnung vom Facharzt/von der Fachärztin. Diese können sein:
- HNO-Arzt/Ärztin
- Kinderarzt/ärztin
- Phoniater/in
- Neurologe/in
- Arzt/Ärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Für Versicherte der ögk gilt auch eine Verordnung vom Hausarzt.
Auf der Verordnung sollte eine ärztliche Diagnose, "10x60 Minuten Logopädie" und bei Bedarf "Hausbesuch" vermerkt sein (WICHTIG: Hausbesuch nur bei medizinischer Indikation möglich!). Das Ausstellungsdatum der Verordnung muss eingetragen sein. Sollte schon ein Termin in der Sprechschmiede vereinbart sein, muss auch der Name der behandelnden Logopädin auf der Verordnung stehen.
Die Verordnung muss dann von der Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden, um sie nach Beendigung der Therapie einreichen zu können. Dies ist für eine (teilweise) Kostenrückerstattung notwendig. (WICHTIGE INFO: Die bvaeb und die ögk haben die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt!)
Wir sind Wahllogopädinnen - das heißt, dass die Kosten für die Therapie zunächst von Ihnen selbst bezahlt werden müssen. Nach Beendigung der Therapie oder nach dem verordneten 10er-Block reichen Sie die bewilligte Verordnung gemeinsam mit der ausgestellten Honorarnote bei der jeweiligen Krankenkasse ein.
Sie bekommen dann einen Teil der Kosten rückerstattet (dies variiert je nach Kasse).
- HNO-Arzt/Ärztin
- Kinderarzt/ärztin
- Phoniater/in
- Neurologe/in
- Arzt/Ärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Für Versicherte der ögk gilt auch eine Verordnung vom Hausarzt.
Auf der Verordnung sollte eine ärztliche Diagnose, "10x60 Minuten Logopädie" und bei Bedarf "Hausbesuch" vermerkt sein (WICHTIG: Hausbesuch nur bei medizinischer Indikation möglich!). Das Ausstellungsdatum der Verordnung muss eingetragen sein. Sollte schon ein Termin in der Sprechschmiede vereinbart sein, muss auch der Name der behandelnden Logopädin auf der Verordnung stehen.
Die Verordnung muss dann von der Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden, um sie nach Beendigung der Therapie einreichen zu können. Dies ist für eine (teilweise) Kostenrückerstattung notwendig. (WICHTIGE INFO: Die bvaeb und die ögk haben die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt!)
Wir sind Wahllogopädinnen - das heißt, dass die Kosten für die Therapie zunächst von Ihnen selbst bezahlt werden müssen. Nach Beendigung der Therapie oder nach dem verordneten 10er-Block reichen Sie die bewilligte Verordnung gemeinsam mit der ausgestellten Honorarnote bei der jeweiligen Krankenkasse ein.
Sie bekommen dann einen Teil der Kosten rückerstattet (dies variiert je nach Kasse).
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Praxis
Unsere Praxis befindet sich in 2134 Staatz-Kautendorf, Am Hufeisen 10. Direkt vor der Haustür gibt es kostenfreie Parkmöglichkeiten!
Die Sprechschmiede ist leider NICHT barrierefrei!
Hausbesuche sind bei medizinischer Indikation (z.B. Bettlägrigkeit nach Schlaganfall, schwere körperliche Beeinträchtigungen, etc.) im Bezirk Mistelbach möglich. Dies muss vom Arzt/von der Ärztin auf der Verordnung vermerkt sein. (ACHTUNG: Derzeit nur von Valerie Öfferl!)
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Störungsbilder
Wir behandeln Menschen jeden Alters mit den verschiedensten logopädischen Störungsbildern:
Kinder
Kinder
- Aussprachestörungen (phonologisch, phonetisch)
- Auditive Verarbeitungsstörungen
- Lese-Rechtschreibstörungen
- Störungen der Grammatik (Dysgrammatismus)
- Störungen der Muskulatur im Mund- und Gesichtsbereich (Myofunktionelle Störungen)
- Stimmstörungen (organisch, funktionell)
- Therapie bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte
- Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
- Hörstörungen
Erwachsene
- Neurologische Sprach- und Sprechstörungen (Aphasie, Dysarthrie, Sprechapraxie, kognitive Dysphasien)
- Schluckstörungen (funktionell, neurogen, organisch)
- Stimmstörungen (funktionell, neurogen, organisch)
- Gesichtslähmungen (zentrale und periphere Fazialisparese)
- Neurodegenerative Erkrankungen (z.B. Morbus Parkinson, ALS, ...)
- Hörstörungen